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§3: Änderungen der Turnierordnung
- Details
- Dr. Heinz Meyer
{jcomments on}Hinweis: nach Absatz 3 beschließt der Kongress die Turnierordnung, d. h. grundsätzlich Vornahme von Änderungen durch den Kongress. Diskrepanz zu § 11, Abs. 3 TO.
{jcomments on}Hinweis: nach Absatz 3 beschließt der Kongress die Turnierordnung, d. h. grundsätzlich Vornahme von Änderungen durch den Kongress. Diskrepanz zu § 11, Abs. 3 TO.