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§22: Stimmenverteilung auf dem Kongress
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- Dr. Heinz Meyer
{jcomments on}Aufgrund des Absatzes 2, Ziffer 2 ergibt sich, dass bei unserem Kongress rd. 50 % der Stimmen durch 2 Bezirksvorsitzende (Kiel und Ost), d. h. durch 2 Personen, verteten werden, da sie für sämtliche Vereine ihres Bezirks, die nicht anwesend sind, das Stimmrecht ausüben können.