Uns hat folgende Mail des Landessportverbandes Schleswig-Holstein erreicht, die wir gerne veröffentlichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1992 unterstützt der Landessportverband S.-H. gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein und seinen Partnern, den Sparkassen in Schleswig-Holstein und der AOK NordWest, seine Mitgliedsvereine bei der Kooperation mit Schulen, um junge Menschen für den Sport zu begeistern und sie dauerhaft an eine sportliche Lebensweise im Verein heranzuführen.
Auch Ihr Sportverein hat die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes „Schule + Verein“ Übungsleiterzuschüsse für die Durchführung von außerunterrichtlichen Schulsportarbeitsgemeinschaften zu beantragen. Für das Schuljahr 2019/2020 endet die Antragsfrist am 15. Mai 2019.

NEU: Mit Ausbau des Projektes „Schule + Verein“ wurden zum neuen Schuljahr die Fördervoraussetzungen aktualisiert und für alle Antragsteller vereinfacht. Ihr Sportverein kann beispielsweise ab Schuljahr 2019/2020 mit geringem Verwaltungsaufwand die Bezuschussung von bis zu 20 Bewegungsangeboten auf einem Sammelformular beantragen und abrechnen. Ein entsprechendes Antragsformular, Neuerungen auf einen Blick sowie die aktuellen Fördervoraussetzungen finden Sie in der Anlage.

Beteiligen auch Sie sich an dem Kooperationsprojekt „Schule + Verein“, und stellen Sie einen Antrag bis zum 15. Mai 2019!
Weitere Informationen rund um das Projekt finden Sie jederzeit unter www.lsv-sh.de/suv

Mit freundlichen Grüßen

Petra Petersen

Antrag

Fördervoraussetzungen

Neuerungen