Liebe Schachfreunde,
gemäß
- §11 Änderung der Turnierordnung
(2) Dringliche Regelungen werden schon dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Präsidium und Spielkommission mit jeweils 2/3-Mehrheit angenommen und den Mitgliedern bekannt gemacht werden.
haben die Spielkommission und das Präsidium auf meinen Antrag hin mit sofortiger Wirkung folgende Änderungen beschlossen:
Antrag 1: Änderung §6
- §6 wird in den Punkten (1) und (2) um den Absatz: „In begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. höhere Gewalt kann die Spielkommission die Anzahl der Absteiger auch verringern.“
Begründung:
Gemäß Turnierordnung des SVSH, die die Vorgaben für die Spielkommission definiert, gibt es aus der Landesliga und aus den Verbandsligen Absteiger:
- §6 (1) Abs.2 „Die zwei letztplatzierten Mannschaften steigen in die Verbandsliga ab.“
- §6 (2) Abs.4 „Die beiden letztplatzierten Mannschaften in jeder Staffel steigen in die jeweiligen Bezirksligen ab.“
Diesbezügliche Freiheiten wie z.B. Aufstocken von Ligen, die aufgrund besonderer Ereignisse genutzt werden können, sieht die TO leider nicht vor.
Nur wenn Plätze frei werden, gibt es eine Regelung.
Zur Klarstellung: Verringern kann auch eine Verringerung auf Null sein.
Antrag 2: Änderung §7 (4)
Ein neuer Absatz 3 wird hinter den Absätzen 1 und 2 eingefügt:
„Die Spielkommission kann die Meldetermine 1.7. und 1.9. aus den vorangegangen Absätzen 1 und 2 bei begründeten Ausnahmefällen auch später ansetzen.“
Begründung:
Durch Corona werden die Vereine nicht wissen, wie es im Herbst aussieht, weder die allgemeine Lage, noch die Zusammenstellung ihrer Team.
Die Meldetermine für die Bezirke und Aufstellungsmeldung der Vereine für die Saison 2021/2022 wird z.Zt. in der Spielkommission diskutiert.
Viele Grüße
Heiko Spaan
Landesspielleiter