Zeitraum: 18:30 – 20:00 Uhr

Teilnehmer: Heiko Spaan, Martin Reinke, Maximilian Rützler, Michael Link, Rüdiger Schäfer, Ullrich Krause

Landesschnellschacheinzelmeisterschaft

TOP 1 Begrüßung, Festlegung des Protokollführers

Ullrich begrüßt alle Anwesenden und führt Protokoll.

TOP 2 Deutsche Schnellschach-Meisterschaft

Die Planungen laufen auf Hochtouren. Es werden 75 Teilnehmer erwartet. Anmeldungen von Vorstandsmitgliedern für das Buffet am Samstag gehen an Ullrich. Am 20.September wird es in Schleswig-Holstein eine neue Corona-Verordnung geben, zurzeit kann man davon ausgehen, dass Zuschauer wahrscheinlich erlaubt sind. Die Landesmeisterschaft von Schleswig-Holstein findet am 19.September in Lübeck statt. Es werden drei Qualifikationsplätze für die offene Meisterschaft und ein Qualifikationsplatz für die Meisterschaft der Frauen ausgespielt.

TOP 3 OSEM

Es werden 200 Teilnehmer erwartet, das Material wird bei Martin abgeholt.

TOP 4 Landesmeisterschaft

Bisher gibt es 76 Anmeldungen, das Heft ist in Bearbeitung, Der Ministerpräsident Daniel Günther und der Präsident des Landessportverbandes Hans-Jakob Thiessen kommen zur Eröffnung. Die Ehrungen (Verein des Jahres, Ehrennadeln) werden deshalb bei der Eröffnung vorgenommen. Heiko und Rüdiger haben das Spiellokal inspiziert und für gut befunden. Die Frage des Caterings ist noch unklar.

TOP 5 Kongress

Der Kongress beginnt am 13.10.2021 um 19 Uhr. Die nächste Vorstandssitzung findet am selben Tag um 18 Uhr statt. Der Aufruf auf der Webseite bzgl. der Vakanzen im Vorstand soll noch einmal wiederholt werden. Die Anmeldung für den Kongress muss bis zum 3.Oktober erfolgen, die Einladung wird ebenfalls noch einmal veröffentlicht.

TOP 6 3G im Spielbetrieb

Die neue Corona-Verordnung am 20.September wird voraussichtlich drei Stufen unterscheiden. Bei Grün wird alles freigegeben, bei Rot wird nach wie vor die 3G-Empfehlung ausgesprochen. Die Frage ist, wie der SVSH in seinem Spielbetrieb damit umgeht. Nach längerer Diskussion beschließt der Vorstand folgende Regeln:

1. Das Spiellokal, welches die Vereine für Ihre Heimspiele nutzen möchten, muss 3G akzeptieren. Spiellokale, die eine Beschränkung auf 2G oder sogar 1G voraussetzen, dürfen nicht genutzt werden.

2. Solange die 3G-Regelung gilt (dies kann in einigen Spiellokalen vielleicht auch länger der Fall sein als auf Landesebene), sind dem Gastgeber (im Regelfall dem gastgebenden Mannschaftsführer) mit Betreten des Spiellokals die Nachweise für alle Spieler (geimpft / genesen / zertifiziert getestet) vorzulegen. Selbsttests sind nicht zulässig!

3. Die Mannschaftsführer beider Mannschaften müssen eine Kontaktverfolgungsliste (am besten in einem geschlossenen Umschlag) beim Gastgeber hinterlegen, damit dieser nach Erfordernis die ungeöffneten Listen an die Behörden weiterleiten kann. Nach abgelaufener Frist (diese kann unterschiedlich sein) sind die Listen zu vernichten.

4. Verschärfte Regelungen in den Spiellokalen (z. B. generelle Maskenpflicht auch am Brett) sind spätestens zusammen mit der Mannschaftsmeldung, am besten aber schon vorab mitzuteilen.

TOP 7 Verschiedenes

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